|
Veranstalter ist die Wistaedt & Heil GbR, TASTE - TeenAge STudent Exchange, Kurt-Schumacher-Str. 30, 30159 Hannover (nachstehend ‚TASTE’). Bewerben können sich 13- bis 19-jährige Schülerinnen und Schüler von Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien (nachstehend ‚Bewerber’). In einigen Programmen dürfen bestimmte Altersgrenzen nicht unter- oder überschritten werden. Die Bewerber müssen über ausreichende Sprachkenntnisse des Gastlandes verfügen. Nach Eingang der unverbindlichen Bewerbungsunterlagen bei TASTE, vereinbaren wir telefonisch einen Termin für ein persönliches Bewerbungsgespräch. Über die Annahme im TASTE Programm wird nach dem persönlichen Bewerbungsgespräch und Rücksprache mit der jeweiligen Partnerorganisation/Partnerschule entschieden. Erfolgt die grundsätzliche Aufnahme in das Programm, erhalten der Bewerber, bzw. seine gesetzlichen Vertreter, ein schriftliches Vertragsangebot, sowie die ‚Programmregeln’, ‚Vereinbarungen’, ‚Anpassungsstrategien’ und die Formulare, der von der jeweiligen Partnerorganisation/Partnerschule benötigten Vollmachten. Wird das Vertragsangebot innerhalb der vorgegebenen Frist unterschrieben an TASTE zurück geschickt, gilt der Bewerber nun als Teilnehmer am TASTE High School Programm (nachstehend ‚Teilnehmer’). Mit Unterzeichnung des Vertragsangebots erkennen der Teilnehmer, und bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertreter, die ‚Programmregeln’, ‚Vereinbarungen’, und ‚Anpassungsstrategien’ der jeweiligen Partnerorganisation/ Partnerschule an und verpflichten sich diese während der Durchführung des Programms einzuhalten. Der Vertrag kommt zustande durch Gegenzeichnung des Vertrages durch TASTE und Rückgabe des gegengezeichneten Vertrages zusammen mit dem Insolvenz-Sicherungsschein (§ 651 k Abs. 3 BGB) an den Teilnehmer, bzw. dessen gesetzliche Vertreter. Unsere Bewerbungsfristen (Eingang des unterzeichneten Vertragsangebotes bei TASTE): Land
| Abflug Juli/August
| Abflug Januar/Februar
| Argentinien | 15.02. | 15.10. | Australien | 3 Monate vor Abflug | Italien | 15.02. | 15.08. | Kanada | 01.05. | 15.10. | Mexiko | 30.03. | 30.09 | Neuseeland | 3 Monate vor Abflug | USA | 15.03. | 15.09. |
Spätbuchungen sind möglich, solange Plätze vorhanden sind. Bei Vertragsabschluss nach Ablauf der Bewerbungsfrist fallen – solange noch Plätze vorhanden sind – Spätbuchungskosten in Höhe von € 385,00 an. Für rechtzeitiges Eintreffen von Visum, Flugticket und Gastfamilienadresse kann in diesem Fall nicht gehaftet werden. Die im Vertrag genannte Programmdauer ist geschätzt und unverbindlich. Das Programm und damit die Leistungsverpflichtung von TASTE endet spätestens eine Woche nach offiziellem Schulschluss der besuchten Schule im Gastland. Bleibt der Teilnehmer nach offiziellem Programmende noch im Gastland, muss dieses schriftlich bei TASTE angemeldet werden und bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter ihr Einverständnis erklären. Es erlischt in diesem Fall jegliche Betreuung und Verantwortung von TASTE und der jeweiligen Partnerorganisation/Partnerschule. Der Teilnehmer, bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertreter sind verantwortlich für die Verlängerung des Versicherungspakets, des Visums, die eventuell notwendige Umbuchung des Rückflugdatums und tragen die dazugehörigen Kosten. Verlängerungen des Aufenthaltes von einem halben auf ein ganzes Jahr sind nach Absprache für einen Aufpreis möglich, wenn die Gasteltern, die Schule, die jeweilige Partnerorganisation, TASTE und bei Minderjährigen die Eltern/gesetzlichen Vertreter damit einverstanden sind. Die Verlängerungsgebühr für das USA Programm beträgt € 2.200,00. Eine Verlängerung ist in den meisten Gastländern nur innerhalb eines laufenden Schuljahres möglich. In Australien, Neuseeland und Kanada kann der Aufenthalt auf mehrere Jahre verlängert werden. Die Verlängerungskosten variieren je nach besuchter Schule und können bei uns erfragt werden. - PREISE & TERMINE 2010/2011
Für die Preiseliste 2010/2011 bitte hier klicken. • Hin- und Rückflug, wenn mögl. ab Wohnortnähe • Für alle Länder außer Italien: • Kranken-, Unfall, Haftpflicht, Reisegepäck- und Rechtschutzversicherung (gilt nur für die reine Programmzeit) • Für Australien: OSHC-Versicherung (landeseigene Krankenversicherung) • Transfer zur Gastfamilie • Garantierte Platzierung in einer ausgewählten Gastfamilie mit Unterkunft und Verpflegung • Platzierung in einer High School • Neuseeland, Australien, Kanada: Schulgeld und finanzieller Zuschuss an die Gastfamilie • Betreuung durch die entsprechende Partnerorganisation/Partnerschule vor Ort • monatlicher, bzw. vierteljährlicher Report über den Teilnehmer an TASTE • Bewerbungs- und Beratungsgespräche • Interview in der Nähe des Wohnortes des Bewerbers mit einem TASTE Mitarbeiter • dreitägiges Vorbereitungsseminar in Deutschland für Schüler mit Unterkunft und Verpflegung bei Anmeldung bis einschließlich März • eintägiges Schülervorbereitungsseminar in Deutschland bei Vertragsabschluss ab April • Italien und Argentinien: fünftägiges Seminar nach Ankunft inkl. Sprachkurs, Ausflugsprogramm, Unterkunft/Verpflegung • Elternseminare in verschiedenen deutschen Städten bei Vertragsabschluss bis einschließlich März • Beschaffung der gesetzmäßigen Visaantragsformulare • ggf. SLEP-Englischtest • Verwaltungs- und Organisationskosten • Handbücher für Schüler und Eltern • TASTE-Poloshirt Mit Zustandekommen des Vertrages erhalten der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzliche Vertreter eine Rechnung (Zahlungsziele und Ratenhöhen), sowie den Insolvenz-Sicherungsschein gem. § 651 k Abs. 3 BGB über den Gesamtprogrammpreis.
Der Gesamtbetrag des Programmpreises ist in vier Raten zahlbar.
Die Anzahlung von € 500,00 wird binnen 10 Tagen nach Vertragsabschluss fällig.
Weitere à-Konto Zahlungen in Höhe von je 30% des Gesamtprogrammpreises werden fällig
für Abflug im Juli/Aug./Sept. für Abflug im Dez./Jan./Febr. für Abflug im Okt. - am 01. März, sowie - am 01. September, sowie - am 01. Mai, sowie - am 01. April - am 01. Oktober - am 01. Juni
Die Vorauszahlung des Gesamtprogrammpreises ist erforderlich, da TASTE seinerseits die Programmgebühr des Leistungsträgers im Gastland im Voraus an diesen entrichten muss. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig, damit dem Teilnehmer rechtzeitig das Flugticket ausgehändigt werden kann. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzliche Vertreter auch nach Mahnung und Fristsetzung nicht, behält sich TASTE vor, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. TASTE behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Geschwister eines ehemaligen Teilnehmers erhalten einen Rabatt von € 150,00. Nehmen zwei oder mehr Geschwister im gleichen Schuljahr am Programm teil, erhält jeder Teilnehmer einen Rabatt von je € 100,00. PLATZIERUNG BEI ‚EIGENER’ GASTFAMILIE IM USA PROGRAMM Die Teilnehmer am USA High School Programm können auf Wunsch in einer von ihnen benannten Gastfamilie platziert werden, wenn der Partnerorganisation eine Betreuung vor Ort möglich ist und die High School im dazugehörenden Schuldistrikt den Teilnehmer aufnehmen kann. Die Gastfamilien müssen selbstverständlich den Bewerbungs- und Überprüfungsprozess unserer Partnerorganisation durchlaufen. Sollte kein Gastfamilienwechsel während des Aufenthaltes stattfinden und die vom Teilnehmer benannte Gastfamilie unserer Partnerorganisation vorher nicht bekannt gewesen sein, werden dem Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlichen Vertretern am Ende des Programms € 250,00 erstattet. (Gilt nur für das USA-Programm!) Alle Teilnehmer werden garantiert bei einer Gastfamilie platziert. Eine Platzierungsgarantie in einem bestimmten Staat bieten wir im 10-monatigen USA Programm gegen einen Aufpreis von € 550,00 an. Folgende Staaten stehen zur Wahl: Kalifornien, Oregon und Washington (Achtung begrenzte Platzanzahl!). Die amerikanische Bewerbungsmappe muss bei Staatengarantie vollständig bis zum 01. Februar bei uns eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, können wir die Platzierung im gewählten Staat nicht mehr garantieren. Die Versicherung für alle Länder - außer Italien - ist in unseren Leistungen enthalten. Die Teilnehmer am Italienprogramm können ihre laufenden Versicherungen während des Aufenthaltes nutzen. Die Teilnehmer am Australienprogramm werden von uns bei der australischen OSHC (Overseas Student Health Coverage) versichert. Die Teilnehmer am Neuseelandprogramm werden bei der Uni-Care Versicherung versichert. Alle übrigen Teilnehmer sind für die Dauer des Programms bei der AVI-International versichert. Die Versicherungsdauer richtet sich nach der Programmzeit, die eine Woche vor Schulbeginn und eine Woche nach der Schule endet. Die Versicherungspakete der AVI und Uni-Care umfassen Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Rechtschutzversicherung. Es ist ebenfalls abgesichert, dass die deutschen Eltern zum Krankenbett des Teilnehmers im Gastland geflogen werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt über drei Tage, darf ein Elternteil, bei mehr als sieben Tagen Krankenhausaufenthalt dürfen beide Elternteile zum Teilnehmer fliegen. Die AVI, bzw. Uni-Care kommen für die Transport- und Unterbringungskosten auf. Die Uni-Care Versicherung übernimmt die Transportkosten nach Neuseeland für die Eltern nur, wenn die Operation lebensbedrohlich ist. Die AVI beinhaltet ebenfalls den Rücktransport des Teilnehmers in sein Heimatland in die Nähe der Eltern, wenn eine komplizierte Operation durchgeführt werden muss und der Teilnehmer transportfähig ist. Selbstverständlich werden die Transport- und Behandlungskosten, sowie nötige Nachuntersuchungen von der AVI getragen. Der Teilnehmer wird wieder ins Gastland geflogen, sobald dies aus gesundheitlichen Gründen möglich ist. Weder die AVI, noch die Uni-Care Versicherung, übernehmen so genannte Altschäden (z.B. Zahnspangen/-korrektur, Asthma, Allergien, Diabetes, Fehlsichtigkeit, etc). Im Falle einer bestehenden chronischen Erkrankung des Teilnehmers muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen, ggf. die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Diese Zusatzkosten sind nicht in den Leistungen des Programms enthalten. Wir weisen darauf hin, dass der Teilnehmer alle vom Gastland geforderten Impfungen vor Abreise erhalten muss. Der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzliche Vertreter sind für die Einhaltung dieser Impfungen und die benötigten Impfnachweise in vollem Umfang selbstverantwortlich. Der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzliche Vertreter sollten sich ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. - RÜCKTRITT DES TEILNEHMERS
Der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzliche Vertreter können jederzeit vor Reisebeginn die Teilnahme am Programm zurückziehen. Im Interesse des Teilnehmers und zur Vermeidung von Irrtümern wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TASTE. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Gesamtprogrammpreis unter Abzug des Wertes der von TASTE ersparten Aufwendungen sowie dessen, was TASTE durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Dementsprechend haben der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzliche Vertreter bei einem • Rücktritt innerhalb 30 Tage nach Vertragsabschluss, aber vor Erhalt der Gastfamilienadresse: 5% des Gesamtprogrammpreises • Rücktritt ab 31 Tage nach Vertragsabschluss, aber vor Erhalt der Gastfamilienadresse: 10% des Gesamtprogrammpreises • Rücktritt nach Erhalt der Gastfamilienadresse, bis 3 Monate vor Abreise 20% des Gesamtprogrammpreises • Rücktritt bis 30 Tage vor Abreise 30% des Gesamtprogrammpreises • Rücktritt ab 29 Tage vor Abreise 40% des Gesamtprogrammpreises zu zahlen, es sei denn, sie weisen nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall sind der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzliche Vertreter nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. TASTE behält sich vor, anstatt der Pauschale die tatsächlich entstandenen Kosten des Rücktritts zu verlangen.
Bei unseren Gastschulaufenthalten steht dem Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlichen Vertretern ein kostenloses Rücktrittsrecht zu, wenn TASTE sie nicht spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise über 1. Namen und Anschrift der für den Teilnehmer nach Ankunft bestimmten Gastfamilie 2. Namen und Erreichbarkeit seines Ansprechpartners im Gastland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet hat. - PROGRAMMAUSSCHLUSS DURCH TASTE
TASTE behält sich vor, den Vertrag mit dem Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlichen Vertretern ohne Einhaltung einer Frist schon vor Beginn des Auslandsaufenthaltes oder während dessen Verlauf zu kündigen, wenn die Durchführung des Programms trotz einer entsprechenden Abmahnung durch TASTE vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Teilnehmer in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Als Kündigungsgründe kommen insbesondere in Betracht, wenn • der Teilnehmer schon vor Beginn des Auslandsaufenthaltes auffälliges Sozialverhalten zeigt (z. B. beim Vorbereitungsseminar), das ein erhebliches Hindernis bei der Platzierung im Gastland oder bei der anstehenden Durchführung des Programms bedeutet und im Konflikt steht mit den ‚Programmregeln’, ‚Vereinbarungen’ und ‚Anpassungsstrategien’ der jeweiligen Partnerorganisation/Partnerschule und diese trotz entsprechender Abmahnung durch TASTE nicht ablegt oder • der Teilnehmer während des Auslandsaufenthaltes auch nach entsprechender Abmahnung gegen die ‚Programmregeln’, ‚Vereinbarungen’ und ‚Anpassungsstrategien’ der jeweiligen Partnerorganisation/Partnerschule verstößt oder durch auffälliges Sozialverhalten die Durchführung des Programms behindert wird oder ein Verbleib des Teilnehmers im Programm aufgrund seines Sozialverhaltens für Schule oder Gastfamilien und Partnerorganisation nicht zumutbar ist oder • der Teilnehmer eine Straftat begeht oder • der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Bewerbungsmappe für das Gastland, insbesondere im Gesundheitszeugnis, schuldhaft falsche Angaben gemacht hat oder • eine Erkrankung, Behandlung oder Behandlungsbedürftigkeit des Teilnehmers nachträglich bekannt wird, die ein nachhaltiges Risiko für die Teilnahme oder den Verbleib im Programm darstellt oder • der Teilnehmer zu einem schulischen Versetzungstermin nicht versetzt wird.
Ein Kündigungsrecht wie vorbezeichnet steht TASTE jedoch nicht zu, wenn TASTE der jeweilige Kündigungsgrund bereits vor Abschluss des Vertrages mit dem Teilnehmer bekannt war, bzw. wenn TASTE ihrer Informationspflicht nicht genüge getan hat.
TASTE behält im Kündigungsfall den Anspruch auf den vereinbarten Gesamtprogrammpreis, rechnet jedoch den Wert eventuell ersparter Aufwendungen mit einer nachprüfbaren Abrechnung ab. Eventuelle Erstattungen durch Leistungsträger/Partnerunternehmen zu Gunsten des Teilnehmers an, sowie dasjenige, was TASTE durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Mögliche Mehrkosten der Rückreise trägt der Teilnehmer. - MITWIRKUNGSPFLICHT DES TEILNEHMERS
Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer von TASTE die Bewerbungsmappe für das Gastland, die innerhalb von zwei Wochen vollständig ausgefüllt an TASTE zurückgeschickt werden muss. Der Teilnehmer kümmert sich nach Erhalt der Visumantragformulare unverzüglich um die Beschaffung des erforderlichen Visums für sein Gastland. Der Teilnehmer und bei Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter nehmen am Vorbereitungsseminar in Deutschland teil. - VERHALTEN DES TEILNEHMERS IM GASTLAND
Mit der Bewerbungsmappe für das Gastland erhalten der Teilnehmer und bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertreter die ‚Programmregeln’, ‚Vereinbarungen’, ‚Anpassungsstrategien’ und die Formulare der von der jeweiligen Partnerorganisation/Partnerschule benötigten Vollmachten. Der Teilnehmer und bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertreter bestätigen mit ihren Unterschriften, dass sie die ‚Programmregeln’, ‚Vereinbarungen’ und ‚Anpassungsstrategien’ verstanden haben und einhalten werden. Bei einem Verstoß gegen diese Regeln, kann der Vertrag nach Maßgabe wie vorstehend unter „Programmausschluss durch TASTE“ beendet werden. Der Teilnehmer und bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertreter erteilen durch die Unterzeichnung und Rücksendung der entsprechenden Formulare die benötigten Vollmachten. Die vertragliche Haftung von TASTE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Gesamtprogrammpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch TASTE herbeigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung gilt auch, soweit TASTE für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers von TASTE verantwortlich ist. - GERICHTSSTAND, ALLGEMEINES
Für den Fall, dass der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzliche Vertreter nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland bzw. außerhalb des Geltungsbereiches der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse gegen TASTE wird als Gerichtsstand Hannover vereinbart.
Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Es gilt deutsches Recht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Teilnahmebedingungen zur Folge.
|